Kontraindikationen
Es gibt Gegenanzeigen bei denen ein Gesundheitspraktiker nicht mit Massagen tätig werden darf sobald er davon Kenntnis erlangt.
Dementsprechend führe ich unter anderem keine Massagen durch bei :
- Fiebrigen Infekten / ansteckenden Krankheiten
- Hautkrankheiten und offenen/frischen Wunden
- Venen- / Lympherkrankungen oder starken Krampfadern
- Schwangerschaft
- Schwere Herz-/Kreislauferkrankungen ( Bluthochdruck )
- bei Krebs
- Bandscheibenvorfälle, Glasknochen und ähnliche Erkrankungen
Gesundheitspraktiker werden zur Entspannung, Vitalisierung und für das Wohlbefinden tätig. Alles andere ist ein Fall für einen Heilpraktiker oder Arzt!
Für entsprechende Kontakte, schaut bitte in unser Netzwerk :)